Unter dem Begriff "Übersetzen" versteht man die wortgetreue schriftliche Übertragung eines Textes von einer Sprache (Quellsprache) in eine andere (Zielsprache). Man versteht unter Übersetzen NICHT die Zusammenfassung eines Textes in einer anderen Sprache!
Die Berufsbezeichnung "Übersetzer" ist nicht gesetzlich geschützt, so dass sich auch Personen ohne gesonderte Übersetzerausbildung als Übersetzer bezeichnen können. Es gilt also, zwischen Personen, die, wie man sagt, eine Sprache "können" und einem ausgebildeten Übersetzer zu unterscheiden. Dieser zeichnet sich dadurch aus, dass er durch seine besondere Sprach- und Sachkenntnis in der Lage ist, den richtigen Ton eines Textes zu treffen, denn Patent, Gerichtsurteil und Geschäftskorrespondenz unterscheiden sich beispielsweise nicht nur durch Ihren Inhalt, sondern auch durch die Wortwahl und den Sprachstil.
Gleichzeitig ist immer daran zu denken, dass der Benutzer einer Übersetzung möglicherweise die Sprache des Quelldokuments nicht versteht. Für ihn ist es daher wichtig, nachvollziehen zu können, wo sich die einzelnen Textpartien des Quelltextes in der Übersetzung befinden. Nahezu identisches Layout ist hier eine große Hilfe. Natürlich ohne Zusatzkosten.
Selbstverständlich werden alle von mir angefertigten Übersetzungen ohne zusätzliche Belastung für den Kunden korrekturgelesen, um eine hohe Qualität sicherzustellen.
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© Petra C. Hoffinger 2011